Orientierungsstufe Jahrgangsstufen 5 und 6

Alle Schüler werden im Klassenverband nach den gleichen Lehrplänen wie am Gymnasium unterrichtet. Ein Übergang ans Gymnasium ist nach Beendigung der Jahrgangsstufe 5 oder der Jahrgangsstufe 6 möglich. 

Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 6 wird auf Grund der gezeigten Leistungen, des Lern- und Arbeitsverhaltens und der Interessen der Schülerinnen und Schüler entschieden, ob sie den Realschul- oder den Hauptschulbildungsgang besuchen. Die Eltern werden dazu angehört.

Am Ende der Jahrgangsstufe 6 kann die Zuweisung zum Hauptschulbildungsgang durch die Klassenkonferenz (alle Lehrerinnen und Lehrer der Klasse) aufgehoben und durch die Zuweisung zum Realschulbildungsgang ersetzt werden, wenn die Leistungsentwicklung der Schülerin/des Schülers dies ermöglicht.